Informationen zum kombinierten Ausbildungsgang Gesundheits- und Krankenpflege und Bachelorstudiengang "Gesundheit und Pflege"

In Kooperation mit der Katholischen Fachhochschule (KFH) Mainz führt die Schule für Gesundheits- und Krankenpflege am Bildungsinstitut für Gesundheitsfachberufe des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Trier für interessierte/ausgewählte Auszubildende einen kombinierten Ausbildungsgang Gesundheits- und Krankenpflege / Studiengang „Bachelor of Arts“ (Nursing) durch. (Ausbildungsintegriertes Studium)

 

Gliederung und Dauer des Studiums

Die Gesamtdauer beträgt 4,5 Jahre.
In den ersten drei Jahren (1. Studienphase) verläuft das Studium berufsbegleitend zur Pflegeausbildung.Diese erste Studienphase besteht aus 7 Modulen, die an den Pflegeschulen absolviert werden, und 8 Modulen (insgesamt 9 Wochen), die an der Katholischen Fachhochschule absolviert werden müssen. Alle Module werden mit einer Leistungsüberprüfung abgeschlossen. 
Die zweite Studienphase findet an der  Katholischen Fachhochschule Mainz in Vollzeit statt.
Diese zweite Studienphase dauert drei Semester und schließt mit der Bachelor-Thesis ab.

 
Zugang zum Studium, Bewerbungsfristen

Die Zulassungsbedingungen regeln sich nach den allgemeinen Zugangsvoraussetzungen (in der Regel Hochschul- oder Fachhochschulreife (§ 65 HochSchG)) für ein Fachhochschulstudium. Außerdem müssen die Studienbewerber/ Studienbewerberinnen einen Ausbildungsvertrag in einem entsprechenden Gesundheitsfachberuf mit dem Schulträger nachweisen. 
Die Studienbewerber/Studienberwerberinnen müssen ihre Bewerbungsunterlagen spätestens bis zum 15. März bei der KFH einreichen. Die Beurteilung der Probezeit und die Empfehlung des Schulträgers für die Teilnahme an dem Studiengang müssen der KFH spätestens bis zum 31. März  vorliegen.
 

Auswahlverfahren
 
  1. Das Auswahlverfahren ist zeitlich so vorzusehen, dass ausgewählte Bewerberinnen und Bewerber in dem nach Ablauf der Probezeit beginnenden Sommersemester das Studium aufnehmen können.
  2. Neben den in § 5 genannten Zugangsvoraussetzungen für das Studium müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Probezeit in der Berufsausbildung mindestens mit der Note 2 (gut) bestanden haben.
  3. Weitere Standards können im gemeinsamen Gremium vereinbart werden.
  4. Der Schulträger prüft die eingegangenen Bewerbungen und trifft eine Vorauswahl. Der Schulträger verpflichtet sich, die formellen Zulassungsvoraussetzungen der KFH in dem Auswahlverfahren zu beachten.
  5. Die KFH behält sich die Endauswahl, nach einem den Schulträgern transparent gemachten Kriteriensystem vor.
 
Rahmenbedingungen für die teilnehmenden SchülerInnen der Schule für Gesundheits- und Krankenpflege des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Trier:
 
  • Zu den vereinbarten Studienzeiten werden die Studierenden/SchülerInnen, unter Fortzahlung ihrer Bezüge, für die Vorlesungen, nach Rücksprache, freigestellt.
  • Die Anreise und Unterbringungen in Mainz erfolgt auf Kosten der SchülerInnen.