Eine neue Vergütungsstruktur wird ab 1. Juli 2008 im Tarif der Caritas eingeführt. Damit verbunden sind auf der Bundesebene für die Höhe der Vergütungen und den Umfang der Arbeitszeit Mittelwerte und Bandbreiten für die Jahre 2008 und 2009 festgelegt worden. Nun ist der Weg frei, in den sechs Regionalkommissionen die konkrete Höhe aller Vergütungsbestandteile und die konkrete Höhe der regelmäßigen Arbeitszeit im Rahmen der vorgegebenen Mittelwerte und Bandbreiten festzulegen.
Dies hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in ihrer heutigen Sitzung in Mainz mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen. Damit erfüllt sie die von der Ordnung der Kommission vorgesehene "Klammerfunktion" für ein bundesweit gemeinsames Arbeitsrecht der Caritas.
Wesentliche Elemente der Beschlüsse sind:
Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes ist ein kircheneigenes, mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden und der Dienstgeber paritätisch besetztes Gremium. Es legt die Arbeitsbedingungen für die rund 520.000 Beschäftigten in den Einrichtungen und Diensten der Caritas fest.
Quelle: DCV, Berlin
Tarifpolitische Leitlinien
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