Mit über 480.000 Mitarbeitenden ist die Caritas einer der größten privaten Arbeitgeber in Deutschland. Das besondere Verständnis der Caritas als Unternehmen der Kirche bildet sich auch in einem eigenen Tarifwerk ab. Doch „Dritter Weg“ und eine komplexe föderale Struktur sind für Außenstehende nicht leicht zu durchschauen – und doch sinnvolle Mechanismen für ein katholisches Unternehmen, das sich als Dienstgemeinschaft von Dienstgebern und Dienstnehmern um einen gerechten Interessensausgleich bemüht.
Nach mehr als zweijährigen Verhandlungen hat der Tarifkonflikt für die 480.000 Mitarbeitenden der Caritas in Deutschland eine erste Hürde genommen. Die zuständige Arbeitsrechtliche Kommission verabschiedete am 19. Juni 2008 in Mainz ein Paket, das Gehaltserhöhungen, eine Anhebung der Arbeitszeit, aber auch strukturelle Veränderungen im Tarifgefüge des katholischen Wohlfahrtsverbandes vorsieht. Beschlossen wurde eine Lohnerhöhung um 1,6 Prozent ab 1. Januar 2008 und um weitere 4,3 Prozent ab 1. Januar 2009, dazu eine Einmalzahlung von 225 Euro im Januar 2009 und 70 Euro mehr für Auszubildende. Zudem soll die Arbeitszeit zum 1. September 2009 von 38,5 auf 39 Stunden angehoben werden. Dienstgeber- und Arbeitnehmerseite zeigten sich erleichtert, dass der lange Stillstand überwunden sei. Der Tarifstreit bei dem katholischen Wohlfahrtsverband dauerte seit Herbst 2005. Die Caritas unterliegt dem kirchlichen Arbeits- und Dienstrecht, das weder Streiks noch Gewerkschaften kennt. Stattdessen verhandeln Vertreter von Dienstgebern und Angestellten in paritätisch besetzten Kommissionen über Tarife und Gehaltsstrukturen. Die Caritas ist einer der größten privaten Arbeitgeber in Deutschland.
Die neue Vergütungsstruktur wird ab 1. Juli 2008 im Tarif der Caritas eingeführt. Damit verbunden sind auf der Bundesebene für die Höhe der Vergütungen und den Umfang der Arbeitszeit Mittelwerte und Bandbreiten für die Jahre 2008 und 2009 festgelegt worden. Nun ist der Weg frei, in den sechs Regionalkommissionen die konkrete Höhe aller Vergütungsbestandteile und die konkrete Höhe der regelmäßigen Arbeitszeit im Rahmen der vorgegebenen Mittelwerte und Bandbreiten festzulegen.
Dies hat die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission in ihrer Sitzung in Mainz mit der erforderlichen Mehrheit beschlossen. Damit erfüllt sie die von der Ordnung der Kommission vorgesehene "Klammerfunktion" für ein bundesweit gemeinsames Arbeitsrecht der Caritas.
Wesentliche Elemente der Beschlüsse sind:
Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes ist ein kircheneigenes, mit Vertreterinnen und Vertretern der Mitarbeitenden und der Dienstgeber paritätisch besetztes Gremium. Es legt die Arbeitsbedingungen für die rund 480.000 Beschäftigten in den Einrichtungen und Diensten der Caritas fest.
KNA / DCV
Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes
Tarifpolitische Leitlinien
Weiterhin bietet die Homepage des Deutschen Caritasverbandes aktuelle Informationen der
Dienstnehmer und
Dienstgeber