Der Bundestag hat am 13. März 2008 der Reform der Pflegeversicherung zugestimmt. Das „Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung“ tritt zum 1. Juli 2008 in Kraft. Die Reform soll spürbare und konkrete Erleichterungen für Pflegebedürftige, Angehörige und Pflegekräfte bewirken. Die Leistungen werden schrittweise erhöht – im Bereich der häuslichen Pflege, aber auch für demenziell erkrankte Pflegebedürftige im stationären Bereich. Erstmals gibt es einen Anspruch auf individuelle und umfassende Pflegeberatung (Fallmanagement). Pflege- und Krankenkassen müssen Pflegestützpunkte errichten, wenn die einzelnen Länder sich für den Aufbau von Pflegestützpunkten entscheiden. Eine Reihe von Maßnahmen soll dazu beitragen, die vielfach beklagten Qualitätsmängel in der Pflege abzustellen.
