Umstellungsoperationen

Fehlstellungen der Extremitäten - anlagebedingt oder erworben - werden bei Beeinträchtigung der Funktion oder drohendem Gelenkverschleiß operativ korrigiert. In der Regel wird hierzu der fehlgestellte Knochen durchtrennt, begradigt und bis zur knöchernen Ausheilung mit geeigneten Mitteln (z.B. Schrauben, Platten, Drähten oder selbstauflösenden Kunststoffstiften) stabilisiert. Bei ausgeprägtem Längenunterschied der Extremitäten können auch Verlängerungs- oder Verkürzungsoperationen durchgeführt werden.

 

Folgende Krankheitsbilder können durch Umstellungsoperation behandelt werden:

  • X- und O-Bein-Fehlstellungen
  • Hüftumstellungen bsw. bei Dysplasie
  • Spreizfußbehandlung
  • Hammerzehkorrektur (Hallux valgus)
  • Fehlstellungen weiterer Zehen