Fehlstellungen der Extremitäten - anlagebedingt oder erworben - werden bei Beeinträchtigung der Funktion oder drohendem Gelenkverschleiß operativ korrigiert. In der Regel wird hierzu der fehlgestellte Knochen durchtrennt, begradigt und bis zur knöchernen Ausheilung mit geeigneten Mitteln (z.B. Schrauben, Platten, Drähten oder selbstauflösenden Kunststoffstiften) stabilisiert. Bei ausgeprägtem Längenunterschied der Extremitäten können auch Verlängerungs- oder Verkürzungsoperationen durchgeführt werden.