Hierzu zählen alle korrigierenden bzw. wiederherstellenden Eingriffe ohne Knochenbeteiligung.
Durchtrennung bzw. Verlagerung von Muskelansätzen, z.B. bei Spastik / Lähmung
seitliche Kapselspaltung neben der Kniescheibe bei Knorpelerweichung der Kniescheibenrückfläche (Chondropathia patellae)
Freilegung bzw. Verlagerung eingeengter Nerven, z.B. des N. ulnaris am Ellenbogen, des N. medianus am Handgelenk bzw. von Nervenwurzeln der Lendenwirbelsäule bei Bandscheibenvorfall