Ambulante Behandlung

  • komplette Notfallbehandlung
  • zur Abklärung der Notwendigkeit einer Operation
  • ambulantes Operieren
  • auf Überweisung von niedergelassenen Chirurgen, Orthopäden, Neurochirurgen
  • alle berufsgenossenschaftlichen Patienten
  • auf Überweisung vom Hausarzt zur einmaligen Kontrolle nach Operationen oder bei besonderen Fällen