- komplette Notfallbehandlung
- zur Abklärung der Notwendigkeit einer Operation
- ambulantes Operieren
- auf Überweisung von niedergelassenen Chirurgen, Orthopäden, Neurochirurgen
- alle berufsgenossenschaftlichen Patienten
- auf Überweisung vom Hausarzt zur einmaligen Kontrolle nach Operationen oder bei besonderen Fällen