Am Montag, 21. Januar 2013 fanden im Albertus-Magnus-Saal des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Trier vier Informationsveranstaltungen zur geplanten Errichtung einer Pflegekammer für die Berufsangehörigen der Pflege in Rheinland-Pfalz statt.
Am Montag, 21. Januar 2013 fanden im Albertus-Magnus-Saal des Krankenhauses der Barmherzigen Brüder Trier vier Informationsveranstaltungen zur geplanten Errichtung einer Pflegekammer für die Berufsangehörigen der Pflege in Rheinland-Pfalz statt. Jeweils um 10.00 Uhr, 12.00 Uhr, 14.00 Uhr und 16.00 Uhr informierten in einem ca. einstündigen Vortrag Vertreter des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demographie Rheinland-Pfalz (MSAGD) sowie des Dachverbandes der Pflegeorganisationen Rheinland-Pfalz e.V. (DPO) über Beweggründe, Aufgaben, Wege zur Meinungsbildung und die Vorgehensweise zur Gründung einer Pflegekammer in Rheinland-Pfalz. Zu dieser öffentlichen Veranstaltung waren alle Pflegekräfte aus der Gesundheits- und Krankenpflege, der Kinderkrankenpflege, der Altenpflege, Auszubildende in den Pflegeberufen sowie auch zur Zeit nicht berufstätige Pflegekräfte herzlich eingeladen.
Bundesweit wird seit einiger Zeit über eine Verkammerung der Pflegeberufe diskutiert. In Rheinland-Pfalz haben sich die Berufsverbände der Pflege ausdrücklich für die Einrichtung einer Pflegekammer ausgesprochen. Im nächsten Schritt ist eine Befragung der Pflegekräfte vorgesehen, an der alle Pflegerinnen und Pfleger im Frühjahr 2013 teilnehmen können. Dazu müssen sie sich bei einer zentralen Befragungs- und Registrierungsstelle anmelden. Diese verschickt die Fragebögen an die registrierten Personen und wertet die zurückgesandten Bögen aus. Von den Ergebnissen der Umfrage hängt ab, ob die Einrichtung einer Landespflegekammer weiter verfolgt wird.
Schätzungen zufolge gibt es ca. 40.000 Pflegekräfte in Rheinland-Pfalz. Zum Vergleich: bei der rheinland-pfälzischen Ärztekammer sind etwa 15.000 Ärzte gemeldet.
Zu den Aufgaben einer Pflegekammer, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Pflichtmitgliedschaft wäre, also eine eigene institutionelle gesetzlich geregelte Berufsvertretung (wie die Ärztekammer) gegenüber Staat, Gesellschaft und Partnern im Gesundheitswesen, gehören die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Berufsausübung der Kammermitglieder, die Regelung der Fort- und Weiterbildung, die Qualitätssicherung der Pflege durch den Berufsstand, die Mitwirkung an einer sachgerechten professionellen pflegerischen Gesundheitsversorgung, die Beratung des Gesetzgebers und der Landesregierung bei Gesetzes- und Verordnungsverfahren, die Mitwirkung bei der Festlegung fachlicher Standards und Qualitätskriterien und die Registrierung aller Berufsangehörigen.
Weitere Informationen zur Pflegekammer unter www.pflegekammer-befragung-rlp.de.
Zum Hintergrund:
Was für andere Gesundheitsfachberufe wie Ärzte, Apotheker oder Psychotherapeuten selbstverständlich ist, steht für die Pflege noch aus: die Selbstverwaltung und damit das Recht, die eigenen beruflichen Inhalte und Aufgaben zu definieren und die Qualität der Dienstleistungen und der Pflegenden zu kontrollieren, beispielsweise durch ethische Leitlinien oder Zugangsvoraussetzungen für die pflegerische Erstausbildung. Das grundsätzliche Ziel der Pflegekammer ist die Sicherstellung einer sachgerechten und professionellen Pflege für die Bürger. Gleichzeitig setzt sie sich aber auch für die beruflichen Belange der Pflegenden ein.
Die Erwartungen an die Pflegekammer sind hoch: sie soll eine stärkere Wahrnehmung des Pflegeberufs durch Öffentlichkeit und Politik sicherstellen und damit nicht nur seine Wertschätzung erhöhen, sondern auch pflegerische Expertise in Politikberatung und Gesetzgebung einbringen. Durch die Erfassung von Daten ihrer Berufsmitglieder will die Pflegekammer dazu beitragen, gültige und verlässliche Aussagen über den Zustand der Pflege und des Pflegeberufs treffen zu können.
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