30.11.2021
Begrenzung der Besuchszeiten, Zugang ins Krankenhaus für alle Besucher nur noch mit aktueller Testbescheinigung eines Testzentrums
Wegen der
steigenden Inzidenzwerte passen die Trierer Kliniken ab Mittwoch,
1. Dezember ihre Besuchsregelungen nochmals an. Die Besuchszeiten werden auf den Zeitraum 14 Uhr bis 19 Uhr begrenzt.
Der Zugang zum Krankenhaus ist nur noch
mit einer Testbescheinigung von einem Testzentrum möglich, die nicht älter als
24 Stunden ist. Darüber hinaus ist der Zutritt ins Krankenhaus weiterhin
nur mit FFP2-Maske möglich.
Als
Orientierung für Besuche gilt die 1-1-1-Regelung Ein Patient, ein Besucher,
eine Stunde. „Wir bitten die Angehörigen, die Zahl der Kontaktpersonen auf ein
Minimum zu beschränken“, sagen die beiden Klinikverantwortlichen Christian
Weiskopf, BBT-Regionalleiter und Dr. med. Christian Sprenger, Medizinischer
Geschäftsführer des Klinikums Mutterhaus. „Wir wissen um die große
Einschränkung, sehen uns aber zu diesen Maßnahmen gezwungen, um eine möglichst
hohe Sicherheit für Patient*innen und Mitarbeiter*innen zu gewährleisten. Wir
bitten um Verständnis und Kooperation“, so der gemeinsame Appell. Bei sich
verändernder epidemischer Lage können weitere Anpassungen der Maßnahmen nicht
ausgeschlossen werden.
Für ambulante
Patienten in den Ambulanzbereichen der Krankenhäuser gilt weiterhin die
3G-Regel. Einen ambulanten Termin
wahrnehmen dürfen demnach nur die folgenden Personengruppen: Geimpfte, Genesene
und Getestete. Grundsätzlich dürfen ambulante Patienten nicht zu ihren Terminen
begleitet werden. Ausnahmen sind im Vorfeld mit der behandelnden Abteilung
abzustimmen.
Für
Intensivbereiche, Überwachungseinheiten oder die Frühreha gelten die dortigen
Besuchsregelungen.
Risikogruppen
und Angehörige mit grippeähnlichen Symptomen werden aus Gründen des
Infektionsschutzes gebeten, auf Besuche zu verzichten.
Der Zutritt
ins Krankenhaus ist nach wie vor nur über die jeweiligen Haupteingänge möglich.
Alle Nebeneingänge bleiben bis auf weiteres geschlossen.